Vertragsgestaltung, AGB, Belehrungspflichten

Die Kehrseite der Vertragsfreiheit ist die Unsicherheit, welche Überraschungen im sog. „Kleingedruckten“ eines Vertrages enthalten sind. AGB sind aber nicht nur die Quelle manchmal unliebsamer Überraschungen, sondern legales Gestaltungsmittel zur Risikobegrenzung bei Verträgen.

Neben den Freiräumen der Vertragsgestaltung dürfen Unternehmer die vielfältigen gesetzlichen Informations- und Belehrungspflichten nicht übersehen,  wenn sie kostspielige Folgen (Abmahnungen) vermeiden wollen.

Die Verbraucherinformationen im Fernabsatz (insb. Widerrufsbelehrung) oder die Maßgaben des Datenschutzes sind wichtige Bestandteile von Verträgen und Websites. Ich biete Ihnen zuverlässige Beratung und Ausarbeitung individueller Verträge, die den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und gleichzeitig Ihre Interessen berücksichtigen. Ich prüfe vertragliche Ansprüche bei Gewährleistungsfällen oder auch bei zweifelhaftem Zustandekommen von Verträgen (Onlinefallen):

  • Individuelle Vertragsgestaltung
  • Ausarbeitung maßgeschneiderter Verträge
  • Prüfung  von Verträgen und Vertragsbedingungen
  • AGB, Verbraucherinformationen und gesetzliche Belehrungstexte in Onlineshops

Januar 2016: Neue Hinweispflicht für Online-Händler zur außergerichtlichen Streitbeilegung ab 09.01.2016 (15.02.2016).

Der deutsche Gesetzgeber ließ die Frist (09.07.2015) zur Umsetzung der europäischen ADR-Richtlinie (2013/11/EU) im  Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VBSG) verstreichen. Auch die EU Kommission kann den selbst gesetzten Termin (09.01.2016) zur Bereitstellung einer interaktiven Plattform zur Online-Schlichtung (OS-Plattform) nicht einhalten. Gleichwohl besteht für Unternehmer aus der ODR-Verordnung  (EU) 524/2013), als unmittelbar zwingendem Recht, bereits ab 09.01.2016 die Pflicht, in ihrem Online-shop einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzufügen.

Derzeit läuft die Regelung noch ins Leere. Die OS-Plattform soll voraussichtlich ab 15.02.2016 zur Verfügung stehen. Spätestens ab Verfügbarkeit der OS-Plattform  ist damit zu rechnen, dass eine fehlende Verlinkung im Online-Shop Gegenstand kostenpflichtiger Abmahnungen werden kann. Unternehmer tun deshalb gut daran, schnellstmöglich die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Setzen Sie sich dazu mit Ihrem Programmierer in Verbindung.

Nach Inkrafttreten des nationalen Rechts zur Umsetzung der ADR-Richtlinie im VBSG werden in den AGB eines Online-Shops (voraussichtlich ab Anfang 2017) weitere Ergänzungen notwendig werden: Unabhängig von der Verlinkung auf die OS-Plattform müssen Unternehmer erklären, ob sie an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen (freiwillig) oder ob sie hierzu verpflichtet sind und welche Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist.

Für weitere Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach europäischem und deutschem Recht, zur Platzierung und dem Inhalt der Informationspflichten berate ich Sie gerne.

 

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