Versicherungsrecht

Private Versicherungen bieten Schutz gegen private und gewerbliche Risiken und ergänzen die gesetzlichen Pflichtversicherungen. Inhalt und Reichweite privater Versicherungen sind in meist sehr umfangreichen Bedingungswerken geregelt, mit denen die gesetzlichen Bestimmungen ergänzt oder Regelungsspielräume ausgeschöpft werden. In vielen Fällen sind die Geschäftsbedingungen nicht wirksam, weil sie unklar oder widersprüchlich sind. Bei Leistungsablehnung durch einen Versicherer ist der Versicherungsnehmer deshalb auf fachkundige Unterstützung angewiesen für die Prüfung, ob der vereinbarte Versicherungstarif den Schadensfall umfasst oder ausschließt, ob Ausschlusstatbestände in den Versicherungsbedingungen auch wirksam vereinbart sind.
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