Erleichterungen für den Mittelstand beim Datenschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Anhebung der Mitarbeiterzahl für die Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten gem. § 38 BDSG von 10 auf 20 beschlossen. Nach Zustimmung durch den Bundesrat am 20.09.2019 steht nur noch die Unterzeichnung des 2. Gesetztes zur Anpassung des Datenschutzrechts durch den Bundespräsidenten aus, bevor die Gesetzesänderung in Kraft tritt. Die Unklarheit bei der […]